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Kirchengemeinden lernen ihre Nachbarn kennen Lebhaftes Interesse an „ekhn2030“ bei Informationsveranstaltungen im Dekanat

Was mit der Umsetzung des Zukunftsprozesses „ekhn2030“ der Evangelischen Landeskirche in Hessen und Nassau (EKHN) demnächst auf die Kirchengemeinden im Dekanat Gießener Land zukommt, erfuhren kürzlich rund 200 Kirchenvorsteherinnen und –vorsteher, Pfarrerinnen und Pfarrer bei Informationsveranstaltungen in Daubringen, Grünberg, Lich und Laubach.

Wie gründen wir Nachbarschaftsräume und wie können und wollen wir in diesen Nachbarschaftsräumen Kirche sein? Diese Frage stand im Mittelpunkt von vier Veranstaltungen, zu denen die Steuerungsgruppe „Nachbarschaftsräume“ des Dekanats Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden aus vier Regionen des Dekanats eingeladen hatte. Insgesamt mehr als 120 Männer und Frauen nutzten nicht nur das Informationsangebot, sondern auch die Möglichkeit des ersten Kennenlernens von Nachbarn, mit denen man möglicherweise zusammen evangelische Gemeinde werden könnte.

Am Anfang jeder Veranstaltung stand die Information über die Gründe, die zum Zukunftsprozess „ekhn2030“ führten und was dies für die Gemeinden bedeutet: Zwischen 2020 und 2030 gehen 50 Prozent der Pfarrpersonen in der Landeskirche in den Ruhestand. Um diese Stellen wieder zu besetzen, fehlt jedoch der Nachwuchs. Auch die Zahl der Kirchenmitglieder geht kontinuierlich zurück und zwar viel schneller als noch vor fünf Jahren in der „Freiburger Studie“ prognostiziert. Insgesamt ist laut dieser Studie ein drastischer Verlust der religiösen Bindungskräfte zu beobachten. Mit dem Rückgang der Mitgliederzahlen geht ein Rückgang der kirchlichen Finanzmittel einher.

„ekhn2030“ soll vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gewährleisten, dass bei zurückgehenden Ressourcen in größeren räumlichen Einheiten weiterhin lebendiges Gemeindeleben möglich ist. Mehrere Kirchengemeinden sollen sich deshalb zu „Nachbarschaftsräumen“ zusammenschließen. Für die Gründung dieser Räume haben die Kirchengemeinden bis Ende 2023 Zeit. Auf dem Weg dahin werden die Dekanatssynodalvorstände die Gemeinden beraten und begleiten. Die endgültige Zusammensetzung der Nachbarschaftsräume beschließt die Dekanatssynode.

Nach dieser Entscheidung fängt die Arbeit für die Gemeinden erst richtig an. Dann geht es um die rechtliche Form der Zusammenarbeit. Hier gibt es drei Möglichkeiten. Erstens die Gründung einer Kirchengemeinde mit einem Kirchenvorstand durch Fusion. Zweitens eine Gesamtkirchengemeinde entweder mit einem gemeinsamen Kirchenvorstand oder mit teil-selbständigen Ortsgemeinden mit eigenen Kirchenvorständen. Im Gesamtkirchenvorstand muss immer mindestens eine Person aus jeder Ortsgemeinde sitzen. Drittens die Arbeitsgemeinschaft mit weiterhin selbständigen Kirchenvorständen, die Delegierte in einen geschäftsführenden Ausschuss entsendet. Der entscheidet in Fragen von Personal, Verwaltung, Finanzen und Gebäuden. Dieser Prozess muss bis Mitte 2026 abgeschlossen sein.

Für die Nachbarschaftsräume werden multiprofessionelle Verkündigungsteams gebildet, die aus Pfarrpersonen, Gemeindepädagog:innen und Kirchenmusiker:innen bestehen. Ein Nachbarschaftsraum soll deshalb so groß sein, dass mindestens drei hauptamtliche Stellen eingerichtet werden können. Welche Regeln hierbei eingehalten werden sollen, entscheidet die Kirchensynode der EKHN im November 2022.

Um den Teilnehmenden eine Orientierung zu geben, welche Möglichkeiten im Dekanat Gießener Land zur Bildung von Nachbarschaftsräumen bestehen, hatte die Steuerungsgruppe drei Szenarien ausgearbeitet, die bei den Treffen vorgestellt wurden. Nach Information und Präsentation konnten erste Kontakte zwischen den Gemeinden geknüpft werden. Die wichtigsten Kennzahlen waren auf Steckbriefen zusammengefasst, die an den Wänden der Veranstaltungsräume hingen: Mitgliederzahl, Namen der Pfarrpersonen und Kirchenvorstandsvorsitzenden, Kontaktdaten sowie besondere Schwerpunkte in der Gemeindearbeit. Vor diesen Steckbriefen fanden sich wechselnde Gesprächsgruppen zusammen, die sich über die Fragen des Abends austauschten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden hatten abschließend die Möglichkeit, die Steckbriefe als Informationsgrundlage für die notwendigen Diskussionen im Kirchenvorstand abzufotografieren. Denn von nun an liegen die Bälle bei den Gemeinden: Sie müssen jetzt die Initiative ergreifen und überlegen, welche Kombinationen langfristig passen könnten. Dann heißt es Kontakte herzustellen und miteinander ins Gespräch kommen. Dabei will die Steuerungsgruppe die Gemeinden begleiten und unterstützen. Für jede der vier Dekanatsregionen gibt es zwei Ansprechpersonen, die bei Fragen und Problemen für die Gemeinden da sind.

„Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Beteiligten den vor uns liegenden Prozess trotz der zunächst als Einschränkungen empfundenen Vorgaben kreativ und positiv angehen werden“, fasst Dekanin Barbara Lang die bei den Veranstaltungen vorherrschende Stimmung zusammen: „Wir setzen gemeinsam unsere Energien für die Suche nach den besten Lösungen ein.“

Informationen zum Prozess ekhn2030 im Dekanat Gießener Land finden sich auch auf der Dekanatswebseite unter https://giessenerland-evangelisch.ekhn.de/das-dekanat/dekanat-und-ekhn2030.html. Außerdem wurde eine Mail-Adresse ausschließlich zu den Fragen rund um die Bildung von Nachbarschaftsräumen eingerichtet: nachbarschaftsraum.giessener-land@ekhn.de.

  

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